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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 4 L 53/16   

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https://dejure.org/2016,13968
OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 4 L 53/16 (https://dejure.org/2016,13968)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.05.2016 - 4 L 53/16 (https://dejure.org/2016,13968)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 4 L 53/16 (https://dejure.org/2016,13968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuungsangebot; Betreuungsbedarf; Betreuungsstunden; Betreuungsumfang; Betreuungszeit; Hort; Stunden, volle; Tageseinrichtung; Zum zeitlichen Betreuungsumfang in einem Hort

  • rechtsportal.de

    Festlegung der täglichen Betreuungszeit in den Betreuungsvereinbarungen für einen Hort nach vollen Stunden durch Satzung des kommunalen Einrichtungsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung der täglichen Betreuungszeit in den Betreuungsvereinbarungen für einen Hort nach vollen Stunden durch Satzung des kommunalen Einrichtungsträgers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 4 L 53/16
    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 4 L 53/16
    Eine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 4 L 53/16
    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
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